Wasserschaden Versicherung – was zahlt? Leitungswasser, Rückstau, Verstopfung
Thomas M.2026-02-1812 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Bei Wasserschaden zahlt die Wohngebäudeversicherung für Bauschäden an Wänden, Böden und Rohren, die Hausratversicherung für beschädigtes Inventar – aber nur bei Leitungswasserschaden, also bestimmungswidrigem Austritt aus Rohren oder angeschlossenen Geräten. Rückstau und Starkregen sind in Standard-Policen oft nicht enthalten; dafür brauchst du eine Elementarschadenversicherung. Hast du Schaden beim Nachbarn verursacht, springt deine Privathaftpflicht ein. Wichtig: Melde jeden Wasserschaden unverzüglich – idealerweise am selben Tag – und dokumentiere mit Fotos, bevor du aufräumst. Bei Wasserschaden durch Verstopfung gilt: Wasser aus dem Abflussrohr zählt als Leitungswasser und ist versichert; Rückstau aus der Kanalisation nur mit Elementarschaden; verstopftes Regentrohr oder Fallrohr ist oft nicht gedeckt. Der umfassende Überblick steht im Leitfaden Notfall Rohrverstopfung.

Rohrreinigungspumpe
Angebot ansehenWelche Versicherung zahlt bei Wasserschaden?
Die Zuordnung der richtigen Versicherung hängt von zwei Faktoren ab: der Ursache des Schadens und dem betroffenen Gut. Gebäude und Inventar werden von unterschiedlichen Policen abgedeckt; die Ursache entscheidet, ob überhaupt Versicherungsschutz besteht.
Leitungswasserschaden – Wohngebäude und Hausrat
Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig austritt – also an einer Stelle, an der es nicht hingehört. Dazu zählen Rohrbrüche, undichte Heizungsrohre, leckende Waschmaschinen- oder Geschirrspülerschläuche sowie Wasser aus Abwasserrohren, das wegen einer Verstopfung oder Undichtigkeit austritt. Auch Heizkörper, Boiler und Rohre von Klimaanlagen sind in der Regel mitversichert. Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden an festen Gebäudebestandteilen: Wände, Böden, Decken, Rohrleitungen, Einbauküchen. Die Hausratversicherung deckt bewegliches Inventar – Möbel, Teppiche, Elektronik, Kleidung. Die meisten Einbauküchen aus vorgefertigten Modulen zählen zum Hausrat; individuell angefertigte, fest verklebte Küchen können zur Gebäudeversicherung gehören. Die Hausratversicherung erstattet den Neuwert; die Privathaftpflicht beim Nachbarschaden nur den Zeitwert.
Wichtig zu wissen: Regenrinnen, Fallrohre und Badewasser gelten nicht als Leitungswasser im Sinne der Standard-Police. Läuft Wasser vom Balkon ins Haus, weil das Abflussloch mit Laub verstopft ist, greift oft weder die Gebäude- noch die Elementarschadenversicherung. Mieter sind verpflichtet, den Balkonabfluss frei zu halten – sonst haften sie bei Schäden (AG Berlin-Neukölln, Az. 13 C 197/11).
Rückstau und Starkregen – Elementarschadenversicherung
Wenn Starkregen die Kanalisation überfordert, drückt Abwasser durch Abflüsse zurück ins Haus. Das ist Rückstau – und er fällt nicht unter die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Ebenso wenig sind Überschwemmung durch Hochwasser oder Grundwasser automatisch gedeckt. Für diese Schäden brauchst du eine Elementarschadenversicherung, oft als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung. Ohne sie bleibst du bei Rückstau oder Keller unter Wasser auf den Kosten sitzen. Nach der Ahrtal-Katastrophe 2021 haben viele Betroffene erfahren, dass Bund und Länder nicht automatisch einspringen, wenn keine Versicherung bestand.
Schaden beim Nachbarn – Privathaftpflicht
Läuft Wasser aus deiner Wohnung in die des Nachbarn – etwa weil eine Leitung geplatzt ist, die Badewanne übergelaufen ist oder die Waschmaschine undicht war – kommt es auf die Verursachung an. Bei Rohrbruch haftet der Eigentümer; bei übergelaufener Badewanne oder defekter Waschmaschine der Mieter. In beiden Fällen springt eine Versicherung ein: die Gebäudeversicherung des Vermieters für Bauschäden oder die Privathaftpflicht des Mieters, wenn er den Schaden verursacht hat. Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Policen – Schäden am Gebäude können schnell mehrere 10.000 Euro kosten.
Übersicht: Wer zahlt wann?
Erstens Leitungswasser aus Rohren, Heizung, Waschmaschine: Wohngebäudeversicherung für Bauschäden, Hausratversicherung für Inventar. Zweitens Rückstau, Starkregen, Hochwasser: Elementarschadenversicherung. Drittens Schaden beim Nachbarn durch eigenes Verschulden: Privathaftpflicht. Viertens als Mieter: Wenn die Gebäudeversicherung auf die Miete umgelegt wird, zahlt sie die Reparatur und darf den Mieter nicht in Regress nehmen, sofern er nicht grob fahrlässig handelte (BGH, Az. VIII ZR 28/04).
Wasserschaden durch Verstopfung – wer zahlt?
Wasserschäden durch Verstopfung sind häufig – und die Versicherungszuordnung ist nicht immer offensichtlich. Entscheidend ist, woher das Wasser kommt und warum es austritt.
Verstopftes Abwasserrohr – Leitungswasser
Wenn ein Abfluss verstopft ist und Wasser über den Rand läuft oder aus undichten Stellen austritt, handelt es sich um Leitungswasser. Das Wasser stammt aus der Leitung, fließt aber bestimmungswidrig – es tritt an einer nicht vorgesehenen Stelle aus. In diesem Fall greifen Wohngebäude- und Hausratversicherung. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Wänden, Böden und Rohren; die Hausratversicherung beschädigtes Inventar. Die Versicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer die Verstopfung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat – etwa durch systematisches Einleiten von Fett oder Fremdkörpern. In der Praxis muss die Versicherung das jedoch nachweisen.
Rückstau aus der Kanalisation
Rückstau entsteht, wenn Starkregen die Kanalisation überfordert und Abwasser von außen durch Abflüsse zurück ins Haus gedrückt wird. Das Wasser kommt nicht aus der eigenen Leitung, sondern von außen. Das ist kein Leitungswasserschaden, sondern ein Elementarschaden. Standard-Policen decken das in der Regel nicht. Du brauchst eine Elementarschadenversicherung mit Rückstau-Baustein. Besonders betroffen sind Räume unterhalb der Rückstauebene – oft Keller und tiefer gelegene Badezimmer. Eine Rückstauklappe kann Schäden mindern, ersetzt aber keine Versicherung.
Regentrohr und Fallrohr verstopft
Wenn ein Fallrohr oder eine Regenrinne verstopft ist und Wasser ins Haus eindringt, gilt das in den meisten Verträgen nicht als Leitungswasserschaden. Regenwasser wird von der Wohngebäudeversicherung oft ausdrücklich ausgenommen. Auch die Elementarschadenversicherung greift hier häufig nicht – sie deckt Überschwemmung und Rückstau aus der Kanalisation, aber nicht Wasser, das durch eine verstopfte Dachrinne ins Gebäude läuft. Hausbesitzer sollten Fallrohre und Rinnen regelmäßig von Laub und Schmutz befreien.
Mieter vs. Vermieter – Haftung bei Verstopfung
Wer die Kosten für die Rohrreinigung und die Beseitigung des Wasserschadens trägt, hängt von der Ursache der Verstopfung ab. Der Vermieter trägt die Kosten, wenn die Verstopfung auf bauliche Mängel zurückgeht. Dazu zählen verkalkte oder marode Rohre, zu gering dimensionierte Leitungen oder Ablagerungen durch jahrelange Nutzung. Kann nicht geklärt werden, wer die Verstopfung verursacht hat, bleibt der Vermieter in der Pflicht. In Mehrfamilienhäusern liegt die Beweislast beim Vermieter – er muss nachweisen, welcher Mieter die Blockade verursacht hat.
Der Mieter zahlt nur, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Typische Fälle: Feuchttücher, Hygieneartikel oder Windeln in der Toilette; Fett und Essensreste in der Küche; Haare und Seifenreste im Bad. Hat der Mieter grob fahrlässig gehandelt, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern – und der Vermieter kann Regress beim Mieter nehmen. Details zur rechtlichen Einordnung findest du in unserem Artikel Rohrverstopfung Mietwohnung – wer zahlt?.
Schaden richtig melden – Fristen und Ablauf
Die meisten Versicherungsverträge verlangen, dass Schäden unverzüglich gemeldet werden. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern – in der Praxis solltest du den Schaden noch am selben Tag oder spätestens innerhalb von drei bis sieben Tagen nach Entdeckung melden. Die Frist beginnt erst, wenn du den Schaden tatsächlich entdeckt hast, nicht ab dem Zeitpunkt des Schadeneintritts.
Eine formlose Meldung per Telefon oder E-Mail reicht zunächst. Du musst nicht sofort ein ausgefülltes Schadenformular einreichen – die telefonische oder schriftliche Anzeige wahrt die Frist. Die detaillierte Schadensmeldung kann später nachgereicht werden. Als Mieter informierst du zusätzlich deinen Vermieter, damit er Handwerker beauftragen kann.
Was passiert bei verspäteter Meldung? Die Versicherung kann Leistungen kürzen oder ablehnen – aber nur, wenn ihr durch die Verzögerung ein konkreter Nachteil entstanden ist. Sie muss nachweisen können, dass die verspätete Meldung tatsächlich zu höheren Kosten oder anderen Schäden geführt hat. Im Extremfall hat das Oberlandesgericht Zweibrücken bei mehrwöchiger Verzögerung die komplette Leistung verweigert.
Dokumentation für die Versicherung
Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend für die Regulierung. Fotografiere und filme alle beschädigten Bereiche, bevor du etwas veränderst. Der Gutachter der Versicherung bewertet nur, was er sieht – und wenn du vorher aufgeräumt hast, fehlt der Nachweis. Mache Übersichtsfotos vom Gesamtzustand und Detailaufnahmen von einzelnen Schäden.
Notiere schriftlich Datum, Uhrzeit und die vermutete Ursache. Halte fest, welche Bereiche betroffen sind und welche Gegenstände beschädigt wurden. Erfasse beschädigte Gegenstände mit Wertangabe. Sammle alle Originalrechnungen und Belege: für die Rohrreinigung, die Bautrocknung, Ersatzanschaffungen. Feuchtemessprotokolle durch Fachleute unterstützen die Regulierung, besonders bei größeren Schäden.
Was die Versicherung nicht zahlt
Grobe Fahrlässigkeit kann zur Kürzung oder kompletten Ablehnung der Leistung führen. Als grob fahrlässig gilt zum Beispiel, wenn du bei Frost nicht heizt und Leitungen einfrieren, den Außenwasserhahn bei Frost nicht entleerst oder bei Regen die Fenster offen lässt. Auch eine uralte Waschmaschine ohne Aquastop, bei der der Zulaufhahn ständig offen bleibt, kann als grob fahrlässig gewertet werden.
Regenwasser, Hochwasser und Rückstau sind ohne Elementarschadenversicherung nicht gedeckt. Eine übergelaufene Badewanne durch den Nutzer oder ein umgekippter Eimer zählen nicht als Leitungswasserschaden – die Hausratversicherung zahlt hier nicht. Wer dem Versicherer Kosten unterschieben will, die mit dem Schaden nichts zu tun haben, verliert den kompletten Deckungsschutz.
Checkliste: Wasserschaden – Versicherung
Bei Wasserschaden zählt die richtige Reihenfolge. Erstens: Sofortmaßnahmen ergreifen. Strom abschalten, Wasserzufuhr stoppen, Schaden begrenzen. Zweitens: Den Schaden dokumentieren – Fotos und Videos aus verschiedenen Perspektiven, bevor du aufräumst. Drittens: Die richtige Versicherung unverzüglich informieren, idealerweise am selben Tag. Als Mieter zusätzlich den Vermieter benachrichtigen. Viertens: Die Verstopfung beheben lassen – selbst mit Pömpel oder Rohrreinigungsspirale oder durch einen Fachbetrieb. Die Kosten einer Rohrreinigung können von der Versicherung übernommen werden, wenn der Schaden versichert ist. Fünftens: Alle Rechnungen und Belege sammeln. Eine detaillierte Anleitung zu Sofortmaßnahmen findest du in unserem Artikel Wasserschaden durch Verstopfung – was tun?.

Autor
Thomas M.
Gelernter Installateur mit Schwerpunkt Rohrreinigung. Im Meisterfaktur-Blog teile ich, was ich in der Praxis gelernt habe: wie du Verstopfungen selbst löst, welche Kosten fair sind und woran du unseriöse Anbieter erkennst. Der Fachshop für Spiralen und Rohrpumpen – ehrlicher Rat statt Werbeguide.

